Elektronische Akten

Viele medizinische Behandlungen von Patientinnen und Patienten finden heute über verschiedene Einrichtungen hinweg unter Beteiligung verschiedener Fachärztinnen und -ärzte statt. Für die Behandlungsplanung, -koordination und -durchführung müssen damit auch die dabei entstehenden medizinischen Informationen einrichtungsübergreifend verfügbar sein.

Einrichtungsübergreifende elektronische Aktensysteme können maßgeblich dazu beitragen, eine effiziente Kooperation, Koordination und Kommunikation im Gesundheitswesen zu unterstützen – immer orientiert an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten. Nur mit ihnen ist eine zeitnahe und vor allem umfassende Dokumentation und Verfügbarkeit von Befunden, Medikationen, aktuellen Behandlungsplänen und vieles mehr möglich. Damit leisten sie einen wesentlichen Beitrag für mehr Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen und sind unabdingbarer Bestandteil der Landesinitiative. Aktenlösungen müssen an den Bedürfnissen aller Nutzerinnen und Nutzer ausgerichtet sein, um eine umfassende und aussagekräftige Behandlungsdokumentation zu ermöglichen und die Verfügbarkeit von Befunden, Medikationen, Therapieplänen etc. in der Praxis realisieren zu können. Wichtig sind einerseits die Interoperabilität zwischen Informationssystemen in Einrichtungen der Gesundheitsversorgung und Aktensystemen sowie andererseits einfach und effektiv zu bedienende Funktionen.

Ziel des Projektes ist es, Spezifikationen und Vereinbarungen für interoperable einrichtungsübergreifende elektronische Akten zu entwickeln. Der Entwicklungsschwerpunkt liegt auf einer wettbewerbstauglichen und -neutralen Lösung für plattformunabhängige und einrichtungsübergreifende Dokumentation, Kommunikation und Organisation mittels elektronischer Akten.

Im Rahmen des Projektes sollen auf Basis bestehender IT-Standards die Rahmenbedingungen praxisnah „übersetzt“ werden, um eine einheitliche und für alle Akteurinnen und Akteure zugängliche technische Grundlage zum Daten- und Informationsaustausch nutzen zu können. Gleichzeitig werden Anforderungen an Aktenmodelle entwickelt (Akte Ü65) sowie laufende Aktensysteme (Informationssystem palliativcare.nrw, eEFA-Düren sowie zukünftig das Projekt „Ostwestfälischer Telemedizinverbund“) weiterentwickelt.

In einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit dem Bundesministerium für Gesundheit, der Deutschen Krankenhausgesellschaft, dem Verein elektronische Fallakte e. V., der Bundesärztekammer, der Fachhochschule Dortmund, dem Fraunhofer Institut für Software und Systemtechnik, dem Bundesverband Gesundheits-IT, der gematik, dem Landesbeauftragten für Datenschutz NRW sowie Vertreterinnen und Vertretern fast aller einschlägigen eAkten-Projekte werden unter Leitung des MGEPA technische, organisatorische sowie datenschutzrechtliche Anforderungen für den flächendeckenden Einsatz elektronischer Akten definiert.

ePA-Forum

Nordrhein-Westfalen engagiert sich für die Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte, indem konsequent der Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz 2017 umgesetzt wird. Der GMK-Beschluss fordert die Einrichtung eines Forums für elektronische Patientenakten, das die verschiedenen Aktensysteme bundesweit koordiniert. Anfang Oktober 2017 trat das ePA-Forum mit rund 50 Akteurinnen und Akteuren aus dem Gesundheitswesen erstmals im Haus der ZTG GmbH in Bochum zu einer konstituierenden Sitzung zusammen. Aktuelle Informationen zum ePA-Forum finden Sie unter http://www.epa-forum.de/.


Projektleitung:
Prof. Dr. Peter Haas
FH Dortmund (Fachbereich Informatik)
Kontaktdaten:
FH Dortmund (Fachbereich Informatik)
Emil-Figge-Str. 42 :: 44227 Dortmund
Tel.: 0231 / 755-6719
Fax: 0231 755-6725
E-Mail: haas@fh-dortmund.de


Downloads und Links zum Projekt

AK EPA-eFA – Elektronische Akten im Gesundheitswesen

Technische und organisatorische Anforderungen an sichere EPA-Systeme

Analysemodell Informationsobjekte Aktentransaktionen

Ausarbeitung Datenschutzrechtliche Anforderungen an EPA-Systeme