Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ist die „Initialzündung“ für den Aufbau einer Telematik-Infrastruktur im Gesundheitswesen. Mit ihr werden künftig Kommunikations- und Organisationsstrukturen umfassend modernisiert, um das Gesundheitssystem effizienter und leistungsfähiger zu gestalten. So können die Versicherten mit der im Vergleich zur Krankenversichertenkarte sicheren eGK ihre elektronische Identität nachweisen, medizinische Daten sicher verschlüsseln und die Zugriffsrechte auf diese Daten selbstbestimmt verwalten.
Mit der Bestandsaufnahme des BMG im Jahre 2010 und aufgrund der Erfahrungen aus den ersten Feldtests von 2007 bis 2009 haben die Gesellschafter der gematik die Einführung folgender Anwendungen, eingebettet in die Telematik-Infrastruktur, festgelegt: Überprüfung und gegebenenfalls eine Aktualisierung der Versichertendaten auf der eGK, Kommunikation zwischen Leistungserbringern, Migration medizinischer Anwendungen in die Telematik-Infrastruktur am Beispiel der elektronischen Fallakte, Notfalldatensatz und Arzneimitteltherapiesicherheitsprüfung (AmDok/AMTS).
Die Einführung der Telematik-Infrastruktur und ihrer Anwendungen soll in aufeinanderfolgenden Schritten realisiert werden. In einem ersten Schritt wird die Telematik-Infrastruktur in Verbindung mit der Überprüfung und Aktualisierung der Versichertendaten auf der eGK und der Bereitstellung der qualifizierten elektronischen Signatur umgesetzt. Als erste medizinische Anwendungen soll dann der Austausch von elektronischen Arztbriefen zwischen Ärztinnen und Ärzten folgen. Die weiteren Anwendungen sollen dann jeweils nach ihrer Fertigstellung nachfolgend eingeführt werden.
In Nordrhein-Westfalen (Testregion Nordrhein-Westfalen) ist die Erprobung der eGK eingebettet in die Landesinitiative eGesundheit.nrw. Verantwortlich für die Umsetzung nach Vorgaben der gematik ist eine Arbeitsgemeinschaft aus 23 Organisationen des Gesundheitswesens (ARGE eGK/HBA-NRW).