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Elektronische Heilberufs- und Berufsausweise


Im Umgang mit Patientinnen- und Patientendaten werden hohe Anforderungen an den Datenschutz und die IT-Sicherheit gestellt. Aus diesem Grund sind elektronische Heilberufs- und Berufsausweise – neben der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) – das wichtigste Strukturelement des Sicherheitskonzeptes. Sie authentifizieren die Ausweisinhaberinnen und -inhaber, prüfen ihre Autorisierung und ermöglichen eine qualifizierte rechtsverbindliche Signatur.

Die Ausstattung der verkammerten Heilberufe (Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und -ärzte, Apothekerinnen und Apotheker sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten) liegt in der Zuständigkeit der Heilberufekammern. Elektronische Arztausweise werden von den Ärztekammern in Nordrhein-Westfalen seit Mitte 2009 ausgegeben. In Nordrhein-Westfalen wird der Heilberufsausweis in der eGK-Testregion mit verschiedenen Anwendungen erprobt.


Teilprojekte in diesem Themenfeld sind:

- eArztbrief
- elektronisches Gesundheitsberuferegister (eGBR)
- eMeldewesen
- solimed - Pflegemanagement
- elektronische Gesundheitskarte
- TEAM eGK (AMTS)


 :: letzte Änderung: 16.08.2012